Stellungnahme zum Entwurf
der "Verordnung über die Unterrichtsversorgung an den
allgemeinbildenden Schulen und beruflichen Schulen
für das Schuljahr 2006/2007"
Der Philologenverband MV möchte zu folgenden Punkten Stellung nehmen:
- § 2 Abs. 1 Ziffer 7:
Die Bandbreiten der Klassenbildung stellt eine deutliche
Benachteiligung der Gymnasien gegenüber den integrierten Gesamtschulen dar.
Wenn die Heterogenität in den integrierten Gesamtschulen ein so deutliche
Vorteil gegenüber der Homogenität der Gymnasien darstellt, müssten die Gymnasien
ihre Klassen wenigstens auch in der Bandbreite von 22 bis 28 Schülern bilden dürfen.
- § 2 Abs.5:
Wiederholt weisen wir darauf hin, dass es in MV nur eine gymnasiale
Oberstufe gibt- egal ob an Gesamtschulen oder Gymnasien. Deshalb muss bei der
Klassen- bzw. Kursbildung rechnerisch von der gleichen Schülerzahl (20)
ausgegangen werden. Diese Bevorzugung von Gesamtschulen können wir nicht
nachvollziehen und akzeptieren. Wir hätten gern eine nachvollziehbare Erklärung dafür.