Blickt man heute nun die fünfzehn Jahre zurück, ja – was soll man sagen? Seit der Annahme des Schulgesetzes von 1991 haben alle folgenden Landesregierungen in Mecklenburg-Vorpommern fast jährlich immer wieder Veränderungen am bestehenden Schulgesetz vorgenommen oder sogar neu geschrieben und in Kraft gesetzt. Erst im Juni 2005 wurde wiederum ein neues Schulgesetz im Landtag verabschiedet. Schon während der Gesetzeserarbeitung war der Entwurf heftig kritisiert worden, aber mit der Koalitionsmehrheit von SPD und PDS durchgesetzt wurde. Doch der Widerstand gegen das Gesetz ebbt nicht ab und er kommt aus einer Richtung, aus der die Regierungsparteien und das Bildungsministerium des Landes keinen Protest erwarteten.
Der Landeselternrat stemmt sich gegen das neue Schulgesetz und strebt ein ‘Volksbegehren’
als einzige Möglichkeit zur Umsetzung der Expertenforderungen
für eine wirklich gute Schule an. In einer Erklärung dazu heißt es: »Seit
fünfzehn Jahren werden Schüler, Lehrer und Eltern durch immer wieder neue Schulgesetze
im Land verunsichert. Seit fünfzehn Jahren werden Befürchtungen und Hinweise aus der
Schüler- und Elternschaft bei Seite gewischt. Erst werden Ängste klein geredet, um dann
in der praktischen Umsetzung zu merken, dass Schüler und Eltern wohl doch Recht hatten.
Die wichtigsten Hauptforderungen der angehörten Experten nimmt der Landeselternrat
mit seinem Volksbegehren auf:
Der Landeselternrat weiter: Deutschland stehe in der Bildung international im hinteren Feld und Mecklenburg-Vorpommern innerhalb der Rankings so ziemlich am Ende. Und fragt: »Wann versteht die Landespolitik, dass Bildung heute international wettbewerbsfähig sein muss?«
Die SPD argumentiert auf die Ankündigung des Landeselternrates mit den Worten: »Hier wird versucht, die gutgläubige Öffentlichkeit zu manipulieren, um ganz andere, eigene Ziele durchzusetzen.« Und setzt hinzu, wenn das Gesetz gestoppt wird, gibt es einen ‘Flächenbrand’.
Bildungsminister Metelmann lässt verlauten, dass zwar die Ziele der Initiatoren die gleichen sein mögen, » … aber deren Vorstellungen über die Umsetzung würden einen Rückschritt bedeuten und die Rahmenbedingungen in den Schulen verschlechtern. So wäre zum Beispiel eine weitere Verkleinerung der Klassen nicht nur finanziell nicht zu verantworten (die Mehrbelastungen lägen im zweistelligen Millionenbereich), sondern sie wären vor allem auch ohne pädagogischen Effekt.«
Dass das Geld für den Bildungsminister knapp ist, hatte er erst kürzlich vor Gericht zugeben müssen. Für die Feststellung dass eine weitere Verkleinerung der Klassen ohne pädagogischen Beweis bliebe, dafür blieb er den Beweis schuldig.
Ende Februar will der Landeselternrat auf einer Plenartagung eine Zwischenbilanz über den Verlauf ihrer Initiative zum ‘Volksbegehren’ ziehen. Das Ergebnis wird Mitte März endgültig vorliegen. Der Philologenverband Mecklenburg-Vorpommern jedenfalls unterstützt mit seinen Möglichkeiten die Initiative des Landeselternrates.
Harald Hertwig, Beitrag aus Profil konkret 1/2006