Streit im öffentlichen Dienst
Im Zusammenhang mit den durch die GEW im März 2006 initiierten Warnstreiks gibt es teilweise Fehlinformationen.
Deshalb hier eine Richtigstellung bzw. Erläuterung:
- Es geht um die Erhaltung des Flächentarifvertrages.
- Verhandlungspunkt zwischen Gewerkschaften (PhV sitzt mit am Verhandlungstisch!) und Arbeitgeber ist u. a. das Weihnachts- und Urlaubsgeld. Damit auch künftig diese Sonderzahlungen erfolgen, wird über eine Zusammenlegung verhandelt. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) will ihrerseits ein Absenken.
- Die Angleichung der Gehälter der Angestellten in den neuen Bundesländern in den oberen Gehaltsgruppen wird zum 31.12.2009 erfolgen (geltender Tarifvertrag). Die Arbeitgeber möchten keine weiteren Angleichungsschritte im Vorfeld.
- Die Arbeitgeber wollen künftig die LehrerInnen schlechter eingruppieren als derzeit. Das betrifft aber nicht Lehrkräfte mit gültigem Arbeitsvertrag, die einem Lehramt zugeordnet sind bzw. eine Bewährungszeit absolviert haben.
Nach einer eventuellen Übernahme des TVöD wird keiner der Beschäftigten schlechter gestellt als jetzt, ansonsten werden Gewerkschaften die Übernahme verwehren und der alte BAT-O würde weiter bestehen bleiben.